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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Stand 12/2022)

 I. Geltungsbereich

Liebe Kundin, lieber Kunde,
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle mit der Firma Hofer-Kerzen Vertrieb Ges.m.b.H. (im Folgenden kurz Verkäufer genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte und Aufträge, die nicht über einen der Onlineshops der Firma Hofer-Kerzen Vertrieb Ges.m.b.H. getätigt werden. (Die für die Onlineshops gültigen AGB können im Servicebereich der Onlineshops eingesehen werden.)
2. Wir stellen klar, dass wir unsere Rechtsgeschäfte und Aufträge nur auf Basis der vorliegenden AGB und einer allenfalls zwischen unserem Vertragspartner (im Folgenden kurz Käufer genannt) und uns abgeschlossenen Vereinbarung für den konkreten Auftrag erbringen. Der Käufer ist bei Geschäftsanbahnung und bei Vertragsabschluss auf diese Umstände hingewiesen worden und bestätigt, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
3. Die Geltung von allfälligen AGB des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Abweichungen von diesen AGB sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam.
5. Sofern der Käufer Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht mit zwingendem Recht (insbesondere des KSchG) in Widerspruch stehen.

II. Angebot

1. Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Muster und Gewichtsangaben dienen nur der Orientierung bzw. Veranschaulichung. Sie sind nur dann beachtlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Verkäufer ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers berechtigt, Veränderungen in der Gestaltung, im Design und Aufbau, sowie in der chemischen Zusammensetzung der Produkte vorzunehmen.

3. Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung

Designs, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

III. Auftrag, Preise

1. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erteilt wird, die Rechnung des Verkäufers maßgebend. Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, diese Bedingungen, auch für künftige Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht gesondert hierauf verwiesen worden ist. Zur Abänderung dieser Bedingungen bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
2. Es gelten die Preise und Bedingungen der am Versandtag gültigen Preisliste, sofern keine anderen Preisvereinbarungen getroffen werden. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste werden hierdurch die bisherigen Preise und Bedingungen ersetzt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Zu Preiserhöhungen gegenüber den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisen ist der Verkäufer insbesondere dann berechtigt, wenn nach diesem Zeitpunkt Kostenerhöhungen (wie insbesondere Materialpreise, Arbeitskosten) eingetreten sind.

IV. Lieferung

1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sie gilt auch dann als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft durch den Verkäufer gegeben ist oder der Käufer den Liefergegenstand nicht abnimmt.
3. Unvorhersehbare Betriebsstörungen jeglicher Art, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten des Verkäufers, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen und andere Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer und seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich in verkehrsüblichen Verpackungen.
6. Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung (dies gilt auch für Zahlungsverpflichtungen aus anderen Bestellungen bzw. Lieferungen) im Rückstand ist.
7. Die Lieferung erfolgt zu den in der gültigen Preisliste angeführten Preisen innerhalb Österreichs ab einem Warenwert von EUR 220,00 netto frei Haus.
Bei Expressgutsendungen werden die Mehrkosten berechnet. Bei Sendungen unter einem Warenwert von EUR 220,00 netto werden Transport- und Verpackungskosten zum Selbstkostenpreis verrechnet. Bei Bestellungen unter EUR 145,00 werden zusätzlich EUR 5,00 Kleinmengenzuschlag in Rechnung gestellt. Für Lieferungen außerhalb Österreichs gilt ein Mindestbestellwert von EUR 250,00 ab Werk, die Transport- und Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.

V. Versand und Gefahrenübergang

1. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt der Verkäufer Versandweg und Versandart. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf diesen über.
2. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte gemäß Punkt VII. anzunehmen.

VI. Zahlung

1. Die Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.
Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist.
2. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen vom Verkäufer bestrittener Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
3. Nichteinhaltung von Zahlungszielen und/oder -bedingungen oder Bekanntwerden von Umständen, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Verkäufers zur Folge.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Gewährleistung

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware innerhalb einer angemessenen Frist, längstens jedoch binnen 7 Tagen ab Erhalt, auf Mängel zu untersuchen. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Mängel sind unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer, sowie der Produktbezeichnung unverzüglich, spätestens binnen weiterer 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Feststellung. Verspätete Untersuchungen und/oder Mängelrügen haben den Verlust jeglicher Ansprüche (insbesondere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche) zur Folge.
2. Für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware leistet der Verkäufer - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder vergeblichen Aufwendungen – ausschließlich eine Gewähr in der Weise, dass der Verkäufer binnen angemessener Frist einwandfreie Ware nach Maßgabe dieser Bedingungen nachliefert. Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 12 Monate ab Übergabe.
3. Für die auf der Ware oder Verpackung angebrachte Strichcodierung übernimmt der Verkäufer keine Haftung hinsichtlich der Richtigkeit und elektronischen Lesbarkeit.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt solange Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer getilgt hat.
2. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Der Käufer wird bei der Verarbeitung für den Verkäufer tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen den Verkäufer zu erwerben.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu schützen und zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Verkäufer ab.
4. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer nicht gestattet. Bei Nichtbarzahlung hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Die Berechtigung zu Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers und bei Widerruf durch den Verkäufer.
5. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderung aus der Weitergabe der Vorbehaltsware sowie sämtliche Neben- und Sicherungsrechte einschließlich Wechsel und Schecks an den Verkäufer ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen der Verkäufer gemäß Absatz 2 Miteigentum besitzt, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers (einschließlich Mehrwertsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Verkäufers (einschließlich Mehrwertsteuer) für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an den Verkäufer abgetreten.
6. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Verkäufer zu Nichte macht oder beeinträchtigt. Im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Käufer zur Einziehung der dem Verkäufer abgetretenen Forderung berechtigt. Diese Einziehungsbefugnis erlischt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wenn gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben oder die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt wird.
7. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht pünktlich nach, so ist dieser unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Mahnung – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern und/oder die ihn abgetretenen Rechte direkt geltend zu machen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

IX. Nutzung Produktinformationen und Produktfotos


1. Der Verkäufer bietet dem Kunden die Möglichkeit, von Hofer-Kerzen erstellte Produktinformationen (u.a. EAN-Codes /, GTIN-Nummern, Produktbezeichnungen, Produktbeschreibung, Produktfotos, Herstellerangaben,…) ausschließlich im Rahmen und zur Angebotslegung und Weiterverkauf von bei Hofer-Kerzen bestellten Artikeln zu nutzen. Eine Nutzung für andere Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.  
2. Der Kunde hat gegenüber dem Verkäufer keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit, einen bestimmten Inhalt, Umfang oder eine bestimmte Zusammensetzung der Produktinformationen. 
3. Produkte von Hofer-Kerzen dürfen nicht unter dem EAN-Code bzw. unter der GTIN-Nummer von Hofer-Kerzen über Online Marktplätze (wie Amazon, eBay,…) oder Online Verkaufsplattformen (Etsy, Otto,…) vertrieben werden. Für den Verkauf über zuvor genannte Vertriebskanäle sind eigene EAN-Codes bzw. GTIN-Nummern vom Kunden zu registrieren. Davon nicht erfasst sind eigene Onlineshops des Kunden. 
4. Der Verkäufer ist in zeitlicher und sachlicher Hinsicht jederzeit berechtigt, dem Kunden ein erteiltes Nutzungsrecht an den Artikelinformationen einzuschränken oder vollständig zu entziehen.

X. Haftung/Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
2. Ebenso ist die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen.

XI. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen den Verkäufer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Verkäufers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XII. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

XIII. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

XIV. Allgemeines

1. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, die auch in elektronischer Form vorliegen kann.
3. Erfüllungsort für die Leistung bzw. Lieferung ist die jeweilige Versandstelle des Verkäufers, für die Zahlung dessen Firmensitz.
4. Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers dessen Firmensitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers, dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
5. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
6. Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
7. Der Verkäufer zeigt an, dass die Daten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Rahmen der Zulässigkeit nach dem österreichischen Datenschutzgesetz gespeichert werden. Nähere Informationen dazu finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter www.hofer-kerzen.at.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Hofer-Kerzen Vertrieb Ges.m.b.H. Unterer Markt 42 | 3335 Weyer | Austria/Europe | Tel. +43 (0) 7355 8731-0 | office@hofer-kerzen.at | www.hofer-kerzen.at
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